Ihre Rechte nach einem Unfall
Ein Unfall passiert schnell – wichtig ist jetzt, dass Sie Ihre Ansprüche als Geschädigter kennen. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel auch Gutachter- und Anwaltskosten. Überlassen Sie die Abwicklung erfahrenen Experten, die Ihre Interessen vertreten.
01-Unabhängiger Gutachter
Sie dürfen selbst einen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Ab einem Schaden über 750 € sollten Sie einen unabhängigen Gutachter wählen, damit auch Wertminderung und Nutzungsausfall korrekt erfasst werden.
02-Ersatzwagen oder Nutzungsausfall
Sie entscheiden: Mietwagen oder Geldentschädigung. Verzichten Sie auf ein Ersatzfahrzeug, steht Ihnen für die Reparaturzeit eine Nutzungsausfallentschädigung zu (§ 249 BGB).
03-Mobil bleiben
Ist Ihr Auto in der Werkstatt, werden die Mietwagenkosten bei nachgewiesenem Bedarf voll übernommen. Wir helfen Ihnen, schnell ein Ersatzfahrzeug zu bekommen.
04-Schmerzensgeld
Bei Verletzungen haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung ein ärztliches Attest genügt als Nachweis.
05- Rechtliche Unterstützung
Sollte es zu Streitigkeiten kommen, steht Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk zur Seite. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Häufige Fragen (FAQ)
Nein. Wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind, ist das Gutachten für Sie komplett kostenlos.
Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten für das Gutachten, einen Anwalt und falls nötig sogar für den Mietwagen.
Sie müssen also keine finanziellen Risiken befürchten.
Am besten sofort nach dem Unfall, bevor Sie mit der Versicherung sprechen oder das Fahrzeug reparieren lassen.
Nur ein unabhängiger Gutachter stellt sicher, dass alle Schäden korrekt erfasst und bewertet werden.
So vermeiden Sie, dass Ihre Entschädigung zu niedrig ausfällt.
Ja, selbstverständlich.
Wir sind mobil im gesamten Raum Ludwigshafen, Mannheim, Heidelberg, Speyer, Worms, Frankenthal, Weinheim, Viernheim und Bad Dürkheim unterwegs.
Unser Gutachter kommt direkt zu Ihnen – egal ob nach Hause, zur Arbeit oder zur Werkstatt.
In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung.
Sie erhalten das Gutachten digital und auf Wunsch in Papierform.
Bei eiligen Fällen reagieren wir besonders schnell und priorisieren Ihren Auftrag.
Nein. Sie haben das Recht, selbst einen Gutachter zu wählen – unabhängig von der Versicherung.
Viele Versicherungen empfehlen eigene Gutachter, doch diese arbeiten meist im Interesse der Versicherung.
Ein unabhängiger Sachverständiger wie Kfz Gutachten Steinbrecher vertritt ausschließlich Ihre Interessen.
Sobald das Gutachten erstellt ist, erhalten Sie es zur Weitergabe an Ihren Anwalt oder direkt an die Versicherung.
Wir begleiten Sie auf Wunsch auch bei der kompletten Schadenabwicklung, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Nach der Freigabe können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich den Schaden auszahlen lassen.

